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Kontaktlinsen von der Steuer absetzen

Kluge Steuerzahler setzen Kontaktlinsen und Pflegemittel als Ausgaben für die Gesundheit von der Einkommensteuer ab. Wenn die Krankenkasse oder die Krankenversicherung Kontaktlinsen nicht bezahlt, haben Bürger das Recht, sie als „außergewöhnliche Belastungen“ zur Minderung ihrer Steuer einzusetzen. Das Finanzamt muss alle Ausgaben für die Gesundheit berücksichtigen und zwar grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Alle Kosten, die den vorgeschriebenen Eigenanteil überschreiten, können Steuerpflichtige beim Finanzamt in Rechnung stellen. Natürlich nur dann, wenn sie nicht bereits als Werbungskosten oder Sonderausgaben angegeben wurden.

Nachweise

Kontaktlinsen können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden, ebenso wie alle anderen krankheitsbedingten Leistungen, die die Krankenkassen oder Krankenversicherungen nicht mehr tragen. Natürlich werden dafür die Belege für die Steuer benötigt, wie bei allen anderen Dingen auch, die steuerlich abgesetzt werden sollen. Falls Sie privat versichert sind (PKV), wird Ihnen die Steuererleichterung nur dann gewährt, wenn Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse die Kosten geltend gemacht haben. Kontaktlinsen zählen ebenso wie alle anderen Kosten, die mit Krankheit bzw. Gesundheit zu tun haben, zu den außergewöhnlichen Belastungen, die das Finanzamt grundsätzlich anerkennt.

Medizinisch notwendig

Grundsätzlich fordert das Finanzamt Nachweise über die außergewöhnlichen Belastungen. Diese können Rechnungen sein, Quittungen und Belege über Zuzahlungen. Viele Apotheken bieten ihren Kunden Quittungshefte an, in die alle Zuzahlungen und andere Ausgaben eingetragen werden können. Wenn es sich um rezeptfreie Medikamente handelt, ist es allerdings notwendig, dass sie ärztlich verordnet wurden bzw. medizinisch notwendig sind. Auch Kontaktlinsen müssen medizinisch notwendig sein!

Ohne ärztliche Verordnung sind Kontaktlinsen nicht abzusetzen.
Wer also farbige Kontaktlinsen benutzt, damit die Augen attraktiver wirken, wird kaum einen Arzt finden, der diese als medizinische notwendige Hilfsmittel verschreiben kann.

Der Gang zum Augenarzt

Generell zählen die Kosten, die eine Sehkorrektur erfordert, zu den Krankheitskosten, die das Finanzamt anerkennen muss. Somit zählen sowohl die Kontaktlinsen inkl. Ihrer Pflegeprodukte und die Brille zu den Krankheitskosten. Kontaktlinsenträger können im Falle einer Sehkorrektur ihr Linsen als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend machen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. In manchen Fällen ist auch ein manchmal sogar ein amtsärztliches Attest notwendig. Normalerweise ist der Gang zum Augenarzt dann nötig, wenn sich die Sehstärke verändert und neue Kontaktlinsen oder eine neue Brille fällig sind.

Sehstärkenveränderung feststellen lassen beim Optiker

Da die Optiker in der Lage sind, die Veränderungen der Sehstärke festzustellen, können Kunden nun einfach zum Optiker gehen und sich ohne Arztbesuch ihre neuen rezeptfreie Kontaktlinsen holen. Dafür muss der Optiker nur die Sehstärkenveränderung feststellen. Auch diese können steuerlich geltend gemacht werden, sofern vorher einmalig ein Augenarzt konsultiert und die Notwendigkeit attestiert wurde. Wer also zum ersten Mal Kontaktlinsen oder eine Brille kaufen will, muss ein einziges Mal zum Augenarzt gehen und sich die Notwendigkeit der Sehilfe attestieren lassen.

Zumutbare Belastung

Ob Zahnarztrechnung oder Brille, Schuheinalge oder Heilpraktikerkosten, ärztlich verschriebene Kontaktlinsen oder Kuraufenthalte und Massagen, das Finanzamt erstattet einen Anteil der Kosten, jedoch nicht die gesamten Kosten für die Kontaktlinsen. Das Finanzamt fordert, eine zumutbare Belastung selbst zu tragen. Diese bedingt sich durch das Gesamteinkommen sowie den Familienstand und durch die Kinderzahl.

Veranlagungsjahr

Wer Kontaktlinsen oder Brillen in die Steuer als außergewöhnliche Belastung einbringen möchte, muss ebenfalls wissen, dass das Finanzamt nur diejenigen Kosten anerkennt, die im Veranlagungsjahr angefallen sind. Generell sollten sich alle die Quittungen für Kontaktlinsen und andere Hilfsmittel sowie Medikamente aufheben und in die Steuererklärung einbringen.

Für einige Kontaktlinsenträger kommt allerdings auch eine Kostenübernahme der Kontaktlinsen durch die Krankenkasse in Frage - hier sollte man die Möglichkeiten abwägen und das Ganze gegebenenfalls mal durchrechnen.


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Stand: November 2016